Freilegung von retiniert und verlagerten Zähnen
Bei manchen Patienten wachsen Zähne, zum Beispiel durch einen Engstand nicht durch das Zahnfleisch in die Mundhöhle. Diese unter dem Knochen bzw. unter dem Zahnfleisch liegenden Zähne werden als retinierte bzw. teilretinierte Zähne bezeichnet. Sie können zu Zahnfehlstellungen führen. Handelt es sich um funktionell notwendige Zähne, sollten diese kieferorthopädische eingeordnet werden.
Wir arbeiten mit den behandelnden Kieferorthopäden eng zusammen. Dieser schafft zunächst den erforderlichen Platz. In unserer Praxis kann der Zahn durch einen Eingriff freigelegt gegebenenfalls mit einem Bracket beklebt werden. Sind noch Milchzähne vorhanden, können diese gegebenenfalls entfernt werden. Im Zuge der anschließenden kieferorthopädischen Behandlung wird der Zahn dann eingeordnet. Soll der Zahn nicht eingliedert werden, nehmen auch Entfernungen von retinierten Zähnen vor.